up

TEILNAHME

Zur Einreichung für den Staatspreis Werbung für die beste Werbekampagne sind Werbeagenturen mit Sitz in Österreich sowie die Auftraggeber von Werbekampagnen (unabhängig von deren Sitz) für die von ihnen erstellten oder in Auftrag gegebenen Werbekampagnen berechtigt. Zur Einreichung für den Staatspreis Werbung in der Kategorie „Werbefilm“ sind Werbe- filmproduzenten mit Sitz in Österreich sowie die Auftraggeber von Werbefilmen und Werbeagenturen (unabhängig von deren Sitz) für die von ihnen erstellten oder in Auftrag gegebenen Werbefilme berechtigt.

Zur Einreichung für den Staatspreis Werbung in der Kategorie „Print/Outdoor“ sind Werbeagenturen mit Sitz in Österreich sowie die Auftraggeber von Print/Outdoor-Sujets (unabhängig von deren Sitz) für die von ihnen erstellten oder in Auftrag gegebenen Print/Outdoor-Sujets berechtigt.

Zur Einreichung zum Sonderpreis im Rahmen des Staatspreises Werbung sind Werbe- agenturen mit Sitz in Österreich sowie die Auftraggeber von Werbekampagnen (unabhängig von deren Sitz) für die von ihnen erstellten oder in Auftrag gegebenen Werbekampagnen berechtigt. Mit dem Sonderpreis wird eine individuelle Werbeleistung oder eine regional positionierte Einreichung ausgezeichnet, insbesondere von Einreichern aus der Gruppe der KMUs.

Die Träger des Publikumspreise werden aus den Einreichern in der Kategorie „Print/ Outdoor“ bzw. der Kategorie „Werbefilm“ ermittelt.

Die Einreichungen müssen während des Zeitraums zwischen 1.5.2018 und 1.10.2020 in Österreich zu sehen (gewesen) sein.

Die Einreichungen müssen in Inhalt und Aussage den österreichischen Gesetzen sowie dem Selbstbeschränkungskodex des österreichischen Werberates entsprechen.

EINREICHMODALITÄTEN

Die Einreichung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Homepage www. staatspreis-werbung.at. Die näheren Modalitäten sind dieser Webseite zu entnehmen.

Die Teilnahmegebühr zur Kostendeckung für Organisation und Durchführung des Wett- bewerbes beträgt € 280,- zzgl. USt.

Der Einreicher verpflichtet sich mit der Einreichung, hinsichtlich der eingereichten Werbe- kampagnen, Werbefilme und Outdoor/Print-Sujets über alle notwendigen Urheber- und Leistungsschutzrechte zu verfügen und erklärt im Falle einer Inanspruchnahme der aus- schreibenden Stelle aus dem Titel des Urheberrechts, diese schad- und klaglos zu halten.

EINREICHFRIST VERLÄNGERT BIS 15. OKTOBER 2020

(Datum der elektronischen Einreichung unter www.staatspreis-werbung.at)

Sponsoren